Die den Stadtverordneten vorgelegten Unterlagen zur Entwurfsplanung zur Straße an der Paddenbrücke waren selektiv.
Keine Erwähnung fand:
- die ungeklärte Kosten-Nutzen-Relation
- die ungeklärte Bedarfsermittlung
- das ungeklärte übergreifende Verkehrskonzept
- die katastrophalen sozialen Folgen einer Zustimmung
Der Bürgermeister versuchte zu beschwichtigen, indem er sagte, dass es hier nur um die weitere Planung ginge, es werde noch nichts gebaut. Dem steht gegenüber, dass in den erwähnten Unterlagen eindeutig steht: „Die Vergabe der Bauleistungen ist für das IV. Quartal 2022, spätestens jedoch für das I. Quartal 2023
avisiert.“
Zitat aus online-Ausgabe Lausitzer Rundschau 11.10.2022 | Unsere Entgegnung | |
„Wir fordern, die Satzung für zukünftige und laufende Projekte zu ändern und den Anteil der Bürger an den Straßenbaukosten auf 30 Prozent zu senken“, konkretisiert die Petition. Ein Stadtverordneter räumt diesem Vorschlag wenig Chancen ein. Vor allem im Hinblick auf die Gerechtigkeit gegenüber Lübbenern, die seit 2001 für die Errichtung ihrer Straße zur Kasse gebeten wurden. | Diese Argumentation ist rückwärtsgewandt und nicht nachvollziehbar. Wenn man diese Argumentation zu Ende denkt, bedeutet es, dass es niemals Verbesserungen für die Bürger geben kann, da diese Verbesserungen nicht für alle zurückliegenden Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte gelten können. Wir befänden uns noch in der Steinzeit. Wir fordern die Stadtverordneten auf, im Interesse ihrer Wähler zu handeln und diese Verbesserung für die Bürger dieser Stadt durchzusetzen, und im hier und jetzt die faktische Enteignung der Anwohner zu verhindern. Es gibt die Möglichkeit Satzungen ab einem bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit gelten zu lassen. Davon kann und sollte Gebrauch gemacht werden. Der jetzige Bürgermeister Jens Richter hat auf der Wahlkampfveranstaltung zur Bürgermeisterwahl gesagt, dass die Stadt über ausreichend Gelder verfügt. | |
Auf Nachfrage legt Bürgermeister Jens Richter (CDU) dar, dass alle anliegenden Grundstücke, auch Kita und Schule bei der Berechnung berücksichtigt worden seien. | Die den Anwohnern zur Verfügung stehenden Unterlagen zeigen keine Berücksichtigung der Schule für die Erschließungsanlage 2. Die Berücksichtigung der Schule wurde von den Bürgern mit Schreiben vom 25.05.2022 an die Stadtverordneten gefordert. | |
Richter verteidigt auch die gewählte Pflastervariante, weil das Niederschlagswasser besser versickert und deshalb der Regenwasserkanal günstiger wurde. | Die gewählte Pflastervariante ist unnötig teuer und mußte handverlegt werden. Die Mehrkosten (Material und Arbeitsaufwand) sollte die Stadt tragen. Dass das Niederschlagswasser bei dem verwendeten Pflaster besser versickert als bei dem sonst ortsüblichem Standardpflaster ‚rechteckig grau‘, ist bitte mit Daten zu belegen. | |
Auch seien für die Beleuchtung noch nie Beiträge erhoben worden und den Rückbau der alten Laternen habe die Verwaltung bei der Kostenaufstellung nicht einbezogen, so Richter. | Das ist falsch. Die Anwohner haben die bereits vorhandene Beleuchtung schon bezahlt, die Rechnungen der Stadt liegen den Anwohnern noch vor. |
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